Bei Fragen zum Erwerb von Bauplätzen wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner in den Gemeinden.

  • Ansprechpartner für Gemeinde Eggenthal: Claudia Reichle, Renate Auerbacher
  • Ansprechpartner für Gemeinde Friesenried: Iris Melder
  • Ansprechpartner für Gemeinde Baisweil: Christine Lederle

Ansprechpartner:

Claudia Reichle
+49 (0)8347 / 9200 - 12
Kasse@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Zimmer 3):
Mo, Do: 8.00 - 12.00
Di, Fr: 8.00 - 12.00
Renate Auerbacher
+49 (0)8347 / 9200 - 21
gemeinde@eggenthal.bayern.de Gemeindekanzlei Eggenthal:
Mo: 8.00 - 12.00
Do: 8.00 - 12.00
Iris Melder
+49 (0)8347 / 92050 - 0
gemeinde@friesenried.de Gemeindekanzlei Friesenried:
Di: 8.00 - 12.00
Do: 17.00 - 19.00
Christine Lederle
+49 (0)8340/ 221
gemeinde@baisweil.de Gemeindekanzlei Baisweil:
Mo, Do: 10.00 - 12.00
Mo: 18.30 - 19.30

Wie muss ich meine Hecke schneiden?

Es gilt, sogenannte Lichtraumprofile freizuhalten, die über dem Gehweg mindestens 2,50 Meter und über der Straße mindestens 4,50 Meter betragen. 

Bitte achten Sie auch darauf, dass Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht einwachsen. Dies stellt insbesondere für die Verkehrssicherheit und das Auffinden z. B. durch Rettungsdienste ein Problem dar. 

Die Gemeinde bittet im Interesse aller Mitbürger darum, dass Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückgeschnitten werden. Herzlichen Dank dafür!

Alle Informationen dazu finden Sie im unten stehenden Flyer "Rund um die Gartengrenze"

Das Merkblatt zu Gehölzfällung des Landratsamtes Ostallgäu finden Sie  ....hier


 

Ansprechpartner:

Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
  • Verträge (zuständig sind die Notare)
  • Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
  • Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr.11, Tel. 08342/911-0)

Ausnahme

  • Beglaubigungen vom deutschen Personalausweis oder Reisepass sind dagegen möglich
  • Beglaubigung von Unterschriften
    • Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.
       
    • Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:
      • auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten)
        Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
      • Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden
      • Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text)

Welche Gebühr wird erhoben ?

  • 5,00 Euro pro Beglaubigung

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
+49 (0)8347 / 9200 - 10
rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo - Fr: 8.00 - 12.00
Mo: 14.00 - 16.00
Do: 14.00 - 18.00
und nach Vereinbarung
Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

Bei jedem Landratsamt wird für den Bereich des Landkreises ein Gutachterausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern besteht. Er erfüllt die ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben (§ 193 BauGB).

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite vom Landratsamt Ostallgäu:

http://www.buerger-ostallgaeu.de/bauamt.


Bodenrichtwertermittlung und Strukturierung von Bodenrichtwertzonen   .....hier
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+49 8347 9205-00