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Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal

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Allgemein

Wald-Wegebau in Moorbereichen

Pressemitteilung vom 04.08.2026


Wald-Wegebau in Moorbereichen: Vorab prüfen, Genehmigung einholen, naturverträglich bauen

 

Kaufbeuren, 04.08.2026 – Im Sommer denken viele Waldbesitzer auf Grund der Borkenkäfersituation darüber nach, durch einen neuen Weg befallenes Holz aus dem Bestand zu bringen. Gerade im Moorwald gilt dabei: „Wer Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorab beim Landratsamt anzeigen“, sagt Johannes Götz, Projektkoordinator für Moorwaldbewirtschaftung im Kleinprivatwald.

Genehmigungspflicht im Moor
In Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete, Natura-2000-Gebiete) und gesetzlich geschützten Biotopen nach Bundesnaturschutzgesetz, zu denen unsere Moorwälder größtenteils zählen, ist das Einbringen von Fremdmaterial beim Waldwegebau genehmigungspflichtig; die zuständige Stelle ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Die untere Naturschutzbehörde wird in geschützten Flächen grundsätzlich beteiligt, ebenso kann das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu Stellungnahmen eingeschaltet werden.

„Im Moorwald sind es immer Einzelfallentscheidungen. Entscheidend sind der konkrete Standort, die Mächtigkeit des Moors und das Material, welches eingebracht werden soll.“ betont Holger Ginter von der Fachstelle Waldnaturschutz Schwaben. „Eine Genehmigung kommt nur in Betracht, wenn der Weg für die Bewirtschaftung erforderlich ist und dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgebiete zu erwarten sind. Dadurch soll eine reine Abfallbeseitigung ausdrücklich vermieden werden.“ ergänzt Götz. Diese Erforderlichkeit wird fachlich durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingeschätzt.

Geeignete Bauweisen
Je nach Moorverhältnissen kommen unterschiedliche Lösungen in Betracht: In sehr nassen Bereichen kann ein rückbaufähiger „Bengelweg“ mit Rundholz sinnvoll sein, in Übergangsbereichen sind reine, unlackierte Ton-Dachplatten gegebenenfalls mit Geovlies denkbar, und in trockeneren Wäldern können reine Ton-Ziegel ohne Geovlies realisiert werden. „Wichtig ist eine flache, tragfähige und standortangepasste Bauweise mit sortenreinem, unbehandeltem Material. Entscheidend ist dabei die Abstimmung des Waldbesitzers mit den beteiligten Behörden vor dem Beginn des Wegebaues,“ sagt Ginter.

Kies ist in Moorbereichen nicht erwünscht, da kalkhaltiges Material die sauren nährstoffarmen Standorte zusätzlich beeinträchtigen kann. Beton, Bruchmaterial aus Abrissarbeiten, bituminöser Belage – kurz gesagt, jegliche Art von Fremdmaterial, welches dem Moorboden schaden könnte – ist verboten.

Weitere Informationen
Nützliche Infos für Waldbesitzer zur Moorwaldbewirtschaftung bietet die Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald sowie die Websites der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de.

Kontaktdaten zum Landratsamt finden Sie unter www.landkreis-ostallgaeu.de

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage https://www.aelf-kf.bayern.de/ .

 

 

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